Aufbauseminar für Fahranfänger (AFP)
Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)
Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal
eine Fahrerlaubnis erwirbt. Ausgenommen sind er erwirbt eine Fahrerlaubnis der
Klasse M oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf
dem Kartenführerschein. Nach dem Ende der Probezeit wird kein neuer
Kartenführerschein ausgestellt.
Die Probezeit beginnt mir der Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während
der Probezeit weitere Klassen erworben, z.B. die Klassen C oder CE, werden auch
diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt
also, dass jede Auffälligkeit zu Massnahmen führen kann, egal in welcher Klasse
sie erfolgt.
Bei Auffälligkeiten während der Probezeit ist die häufigste Massnahme die
Anordnung eines AFP-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt
gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall
beträgt die Probezeit vier Jahre.
Für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen
Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen.
Wenn ein angeordnetes ASP-Seminar in der festgesetzten Frist nicht wahrgenommen
wurde, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Für die Teilnahme an einem ASP-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung
vorliegen. Ein ASP-Seminar wird auch dann angeordnet, wenn der Betreffende vor
der Auffälligkeit, die zur Anordnung eines ASP-Seminars führte, bereits auf
freiwilliger Basis eine ASF-Seminar absolviert hat.
Aufbauseminar in zwei bis vier Wochen
(mindestens 6 Teilnehmer und höchstens 12 Teilnehmer)
1. Sitzung zu 135 Minuten Fahrprobe in Gruppen mit drei Teilnehmern
2. Sitzung zu 135 Minuten
3. Sitzung zu 135 Minuten
4. Sitzung zu 135 Minuten (je Tag höchstens eine Sitzung)